Deutschland tankt Strom

Hessen

E|Mobilität in Hessen

„Förderberatung Strom bewegt“

Was wird gefördert? Wer wird gefördert? In welcher Höhe wird gefördert? Zur Beantwortung all dieser Fragen steht die Förderberatungsstelle Strom bewegt Rede und Antwort. Informationen dazu findest Du bei der Beratung Förderung Elektromobilität Hessen. Die Beratungsstelle ist eine Kooperation aus der Geschäftsstelle Elektromobilität der LandesEnergieAgentur (LEA) bei der HA Hessen Agentur und der Projektstelle Bundesprojekte. Sie koordiniert über ihren beratenden Charakter hinaus regionale Projekte mit E-Mobilitäts-Bezug, elektromobile Netzwerke, Veranstsltungen und Workshops.

„Förderung von Ladesäulen im Schwalm-Eder-Kreis“

Ladesäulen, die im Schwalm-Eder-Kreis geplant sind, können von dieser Förderung Gebrauch machen. Zugrunde liegt hier die Richtlinie vom o1.o9.2o18 über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung und Installation von Wandladestationen zum Laden eines Elektrofahrzeugs. Beantragt werden können 3oo,- € Förderbetrag je förderfähiger Wandladestation. Gefördert werden mittlerweile sogar mobile Wandladestationen mit nicht weniger als 15o,- €.

Mehr dazu findest Du unter www.klimaschutz-schwalm-eder.de.

„Regionale Förderung für E-Roller“

Individuelle Förderungsmöglichkeiten für E-Roller bieten derzeit einige Städte, Kommunen und auch Stadtwerke an. Weitere Informationen dazu findest Du hier:

Mainzer Stadtwerke

ESWE

„Hessische Förderung für Elektrobusse“

Hessen soll bis 2o5o klimaneutral sein. Der Schlüssel dazu: der Verkehrssektor. Insbesondere die Umstellung des ÖPNV auf umweltfreundlichere Modelle steht im Fokus der Bemühungen. Das LAnd Hessen fördert daher die Anschaffung von Elektrobussen sowie den dazugehörenden Aufbau der dazu erfprderlichen Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind Gelenkbusse, Solobusse, aber auch Niederflur-Midibusse – natürlich mit Elektroantrieb.

Die Förderung umfasst einen anteiligen Zuschuss von bis zu 4o % der angegebenen Investitionsmehrausgaben des E-Busses im Vergleich zu einem traditionellen Bus mit Verbrenner.

Wer seine dafür benötigte Ladeinfrastruktur fördern lassen möchte, kann mit Zuschüssen von bis zu 4o % der angegebenen Investitionen rechnen. Pro Ladepunkt wird die Förderhöhe auf maximal 4oo,- € pro Kilowatt Ladeleistung gedeckelt. Der Netzanschluss kann übrigens mit bis zu 1oo.ooo,- € bezuschusst werden.

All diese Fördermaßnahmen werden von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger durchgeführt. Das Antragsformular findest Du hier.

Für alle weitergehenden Fragen steht Dir die Foerderberatung Elektromobilitaet Hessen zur Verfügung.

Der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen / Rheinland-Pfalz (FEHR) ist eine Vereinigung der elektro- und informationstechnischen Innungen auf Landesebene sowie Repräsentant und politisches Vertretungsorgan der elektro- und informationstechnischen Handwerke in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Wir vertreten die Interessen von 41 Innungen und deren Mitgliedsbetrieben in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz in den Gewerken

O Elektrotechniker-Handwerk

O Informationstechniker-Handwerk

O Elektromaschinenbauer-Handwerk

In der Öffentlichkeit gegenüber Regierung, Parlament, meist gemeinsam mit anderen Spitzenorganisationen des Handwerks, sowie gegenüber den übrigen Marktpartnern, öffentlichen und privaten Auftraggebern, Zulieferern und Arbeitnehmerorganisationen. Unsere Mitgliedsbetriebe können umfassende Vorteile genießen. Z.B. kostenfreie Beratung, Vergünstigungen durch Rahmenverträge, aktuelle Informationen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für alle beruflichen Belange, Einsatz für Tarifpolitik, Bereitstellung von Arbeitshilfen und vieles mehr.


Du erreichst alle Mitarbeiter der Geschäftsstelle unter folgenden Kontaktdaten:

Berta-Cramer-Ring 32

D-65205 Wiesbaden-Delkenheim

Postfach 40 01 31

D-65708 Hofheim

Telefon: 06122 53476 – 0

Telefax: 06122 53476 – 10

E-Mail: info@liv-fehr.de

Internet: www.liv-fehr.de

Präsident: Stefan Ehinger

Geschäftsführer: RA Thomas Klisa