Elektroautos sind nicht nur sauber, leise und alltagstauglich – sie sind auch ein zentraler Baustein der so dringend benötigten Energiewende. Das Ziel: Bis 2050 muss Deutschlands Verkehr nahezu komplett auf CO2 verzichten. So zumindest peilen es die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung an.
Unternehmen aber sollten dieses Ziel weniger als Zwang verstehen – vielmehr birgt die Mobilitätswende Chancen, die zukunftsorientierte Unternehmer unbedingt wahrnehmen sollten. Zeigen Sie, wieviel Energie in Ihrer Unternehmung steckt und nehmen Sie das große Angebot an Fördermöglichkeiten, die immensen Vorteile der neuen Antriebstechnologie und die Möglichkeiten zur umfassenden Kostensenkung wahr.
Wo genau dieses Potenzial steckt? Deutschland-tankt-Strom verrät es Ihnen!
Wer sich einmal genauer mit dem Thema „Förderung“ beschäftigt hat, weiß um die diversen Vergünstigungen und Pro-Argumente, die sich im Laufe der Jahre um die Elektromobilität versammelt haben. Wo und wie Sie sparen können, haben wir für Sie zusammengetragen…
Investitionen im Sinne der Verringerung, Vermeidung oder zum Abba von Treibhausgasemissionen werden seitens der Kfw mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand subventioniert. Bedeutet, dass in diesem Subventionspaket auch die Elektromobilität eine Rolle spielt. So werden Einzelunternehmer, Unternehmen und Freiberufler, deren Jahresumsatz die 500 Millionen Euro Grenze nicht überschreitet, beim Umstieg auf die Elektromobilität unterstützt.
Die Förderung umfasst sowohl günstigere Finanzierungsmodelle als auch den sog. Klimazuschuss in Höhe von 3 % auf die Kreditsumme. Das Beste daran: Diese 3 % müssen nicht zurückgezahlt werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Kfw Infocenter unter der 0800 539 9001, Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr.
Übrigens können der Klimazuschuss und der Umweltbonus der BAFA kombiniert werden. Kreditsumme und Klimazuschuss ergeben sich dann nach Abzug von Umweltbonus und etwaigem Händlerrabatt.
Ein Beispiel gefällig? Gern! Ihr neues Elektroauto kostet 40.000 Euro. Zunächst einmal verringert sich dieser Kaufpreis durch den Umweltbonus / Innovationsprämie um 9.000 Euro. Es bleiben 31.000 Euro Kaufpreis. Für diese Summe könnten Sie bei der Kfw einen Förderkredit beantragen. Dort wird für den Klimazuschuss von 3 % die Darlehenssumme von eben jenen 31.000 Euro zugrunde gelegt. So ergibt sich ein weiterer Zuschuss von 930 Euro.
Wer sich für ein Elektrofahrzeug entscheidet, ist ab dem Datum der Zulassung 10 Jahre von der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Danach fallen lediglich 50 % der üblichen Steuer an.
Im Vergleich zu Verbrenner kann das bis zu 2.000 Euro einsparen.
Wer Gebrauch von einem elektrischen Dienstwagen mit privater Nutzung macht, kann ebenfalls stark einsparen. Statt 1 % des Bruttolistenpreises versteuert der E-Mobilist im besten Fall nur 0,25 %.
Die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) koordiniert die Förderrichtlinien Elektromobilität sowie Ladeinfrastruktur (LIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur .
Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023 unterstützt das BMDV die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw im gewerblichen Bereich für Flottenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Transport- und Logistikunternehmen, Paketdiensten, Taxi-Unternehmen, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter mit hoher Laufleistung und besonderen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft. (nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur)
Mit der Umstellung von konventionell betriebenen Fahrzeugen auf elektrisch angetriebene Pkw leisten Unternehmen nicht nur ihren Anteil zur Energiewende im Verkehr – sie sparen effektiv Kosten ein! Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor werden bei Elektroautos die sog. Total Costs of Ownership (TCO), also die Gesamtkosten von der Anschaffung über Nutzung bishin zum Wiederverkaufswert, interessant. Klar, an erster Stelle stehen natürlich die vergleichsweise hohen Anschaffungskosten. Aber mal ehrlich: Welches traditionell getriebene Fahrzeug wird derart subventioniert? Fördermittel spielen daher eine immense Rolle! Wer auf sie verzichtet, verspielt eine Menge Geld. Sie beziehen sich nicht nur auf den Kaufpreis – auch die jährlichen Steuern oder der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung von Dienstwagen werden von den verschiedenen Förderprogrammen bedacht. Ebenfalls verleihen die geringeren Kosten für Strom, Wartung und Reparaturen der Elektromobilität höchste Attraktivität aus unternehmerischer Sicht.
Vergleicht man die Kosten der Antriebskonzepte über eine Dauer von lediglich 5 Jahren, wird der kalkulatorische Unterschied offensichtlich. Dann nämlich, wenn Wertverlust, Wartung und Instandhaltung die treibenden Kostenfaktoren sind. Auch in puncto „Treibstoff“ liegen Elektroautos deutlich vorn. Spezielle Autostromtarife, die Möglichkeit eigenen Strom mittels PV-Anlage zu erzeugen oder aber die schlichte Unabhängigkeit von öffentlichen Ladestromanbietern sind die zutage liegenden Vorteile einer unternehmenseigenen E-Flotte.
Zu guter Letzt aber signalisieren Sie mit Ihrem Mobilitätswechsel sowohl Ihren Mitarbeitern als auch Ihren Kunden, wie fortschrittlich und nachhaltig Ihr Unternehmen denkt und handelt.
In Zeiten von Umweltzonen und strikteren Anforderungen an die „Sauberkeit“ von Fahrzeugen ist man nur mit einem lokal emissionsfreien Fahrzeug wirklich sicher unterwegs. In den kommenden Jahren erwarten wir gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Anforderungen an die Luftbelastung zusätzlich verschärfen. Wer im Arbeitsalltag also in feinstaubbelasteten Innenstädten Kundentermine wahrnehmen oder Liefertermine einhalten muss, sollte über das Thema „Elektromobilität“ genauer nachdenken.
Wer Mitarbeiter nachhaltig an sein Unternehmen binden möchte, für den ist Elektromobilität ebenfalls ein guter Ratgeber. Dank der besonderen steuerlichen Förderung sind Elektroautos als Dienstwagen inkl. privater Nutzung sehr beliebt. Statt der obligatorischen 1 % Regelung gilt hier im besten Fall die 0,25 % Besteuerung. Einzige Voraussetzung: Der Bruttolistenpreis darf die 60.000 Euro Grenze nicht überschreiten.
Angesichts dieser Regelung zahlt Ihr Mitarbeiter immerhin 75 % weniger zusätzliche Einkommenssteuer auf den geldwerten Vorteil. Bedeutet: Er bekommt mehr Netto vom Brutto. Wer also bislang eine Gehaltserhöhung umgehen wollte, könnte einen elektrischen Dienstwagen als günstige Alternative für sich entdecken.
Wer die Bindung des Mitarbeiters ans Unternehmen weiter steigern möchte, sollte über eine Ladestation am Unternehmensparkplatz nachdenken, an dem Ihre Mitarbeiter kostengünstig bzw. kostenfrei laden können. Das ist auch für Sie als Arbeitgeber interessant, schließlich unterliegt die Zusatzleistung nicht der Umsatzsteuer. Zudem ist das Laden vor Ort kein zu versteuernder geldwerter Vorteil für Ihre Belegschaft – somit einkommenssteuerfrei.
Wohnungsmieter haben die größten Schwierigkeiten, Elektromobilität zu Ihrer Realität werden zu lassen. Der Grund: Das Errichten von privaten Ladestationen ist aufgrund fehlender Park- und Stellplätze bzw. Garagen nahezu unmöglich. Eben genau dort – im städtischen Raum – müsste der Ausbau der nutzbaren Ladeinfrastruktur stattfinden, denn besonders in der Stadt kann das Elektroauto seine Vorteile ausspielen. Leise. Emissionsfrei. Ohne Reichweitenprobleme. An dieser Stelle also sind Vermieter gefragt.
Durch die Schaffung von Ladestandorten sichern sich Vermieter Stand jetzt ein nahezu unschlagbares Argument für potenzielle Mieter. Zu teuer? Ganz und gar nicht, immerhin können auch Vermieter von dem umfassenden Förderangebot von Bund und Ländern Gebrauch machen.
Ein anderer Ansatz: Erlauben Sie Ihren Mietern die Installation, Inbetriebnahme und Nutzung einer Wallbox auf eigene Kosten, sofern dies möglich ist. Andernfalls könnten Sie als CPO, als Charge Point Operator gegenüber Ihrem Mieter auftreten und den Ladestrom kostenpflichtig zur Verfügung stellen.
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